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Keine Filmkritik: 3096 (Teil 0,1)

 

Am vergangenen Montag, vor genau einer Woche, hatte nun der Film „3096“ (Regie: Sherry Hormann) in Wien seine Premiere erlebt. Frau Natascha Ka., auf deren gleichnamigen Buch der Film beruht, war persönlich anwesend gewesen.

Der Start dieses Filmes am Donnerstag wurde im deutschsprachigen Raum als Medienereignis gefeiert, aber dies ist schließlich ihr Geschäft. Deren Artikel fassten zumeist mit wenigen Sätzen den Inhalt des Streifens zusammen, um diesen allerdings mit einer vermeintlichen Wahrheit gleichzustellen. Der Film als Wahrheit in einer freilich in sich sehr reduzierten Form. Vergessen schien der Umstand, dass sich über die Jahre in einer breiten österreichischen Bevölkerungsschicht ein Glaubwürdigkeitsproblem an dieser Geschichte gebildet hatte. Vergessen und vielleicht auch einfach nur ignoriert. Dabei ist das Mißtrauen in der benannten Bevölkerung (natürlich nicht alle) erstaunlich genug, wenn man bedenkt, was sich die Medienkonsumenten gewöhnlich tagtäglich andrehen lassen.

 

Nur einen Tag später, am vergangenen Dienstag, gab es gleich eine neue mediale Schlagzeile zu diesem Thema. Der Vater von Natascha Ka., Ludwig Ko., war ebenfalls an Öffentlichkeit gegangen, um wiederum seine Wahrheit unter das Volk zu bringen, welche sich aber gravierend gegenüber der Filminhaltswahrheit unterscheidet. Denn Ludwig Ko. hält die Geschichte von den „3096“ Tagen im Verlies für einen Mythos, weswegen auch er ein Buch geschrieben hat, welches nächstens erscheinen soll. Dieser Zeitpunkt ist zweifellos gut gewählt, um eine etwas größere Aufmerksamkeit zu erhalten.

Nun, erzählen kann man allerhand. Jeder kann das. Seine Wahrnehmung der Dinge oder bestimmter Ereignisse. Oder eine rein fiktive Geschichte. Oder eine Wahrnehmung mit fiktiven Elementen oder auch eine fiktive Geschichte mit realen Wahrnehmungen.

Und es gibt Ursachen für eine Erzählung: erzählen für das Gefühl der eigenen Erleichterung, das Erzählen innerhalb einer Polizeibefragung, aus einem Gefühl des Unverständnisses heraus, zur Abschüttlung von lästigen Reportern, aus purer Unterhaltung oder auch nur eine Erzählung im kommerziellen Sinne.

Der Zuhörer bzw. der Zuschauer wiederum kann dieser Geschichte glauben schenken oder eben auch nicht. Aber eines ist klar: er weiß es nicht. Da es sich im Fall von Natascha Ka. um einen tragischen Kriminalfall handelt, ist es somit Aufgabe der Ermittlungsbehörden, sich diese Klarheit zu verschaffen. Und es ist anschließend die Aufgabe der Staatsanwaltschaft, anhand dieser gewonnenen Ermittlungsergebnisse ein Verfahren gegen den oder die Täter zu eröffnen.

Bedauerlicherweise hat es aber in diesem Fall einige Probleme damit gegeben.

 

Montag
04
März 2013
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