Blog

Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien

 

Der deutsche Bundespräsident Steinmeier hat seine „Corona-Schutzimpfung“ erhalten, so heißt es auf allen Kanälen am 1. April. Für seine bisherigen Schandtaten hat der ehemalige Geheimdienst-Koordinator aus dem Bundeskanzleramt und Außenminister auch nichts anderes verdient, möchte man unken. Allerdings handelte es sich um eine dreiste Werbe-Einschaltung für das Produkt aus dem Hause AstraZeneca.

https://www.donaukurier.de/nachrichten/topnews/inland/art388865,4759258

https://www.welt.de/politik/deutschland/article229563087/Bundespraesident-Steinmeier-mit-AstraZeneca-geimpft.html

 

Steinmeier geimpft

Screenshot; Quelle: ZEIT-online, 1. April 2021

 

Eine wesentliche Meldung wurde dagegen medial sehr stiefmütterlich behandelt. Das Wiener Verwaltungsgericht hat nämlich unlängst eine kleine Bombe gezündet. Die FPÖ hatte wegen des von der Bundesregierung verhängten Demonstrationsverbotes am 31. Januar 2021 Beschwerde eingelegt und nun durch ein Urteil vom 24. März eine Rechtssprechung erlangt. Das Gericht erkannte, nicht zum ersten Male, nicht nur eine Rechtswidrigkeit in der von den Behörden verhängten Maßnahme, sondern – und das ist viel wichtiger – stellte bei dieser Gelegenheit unter anderem fest, dass die vom Gesundheitsministerium vorgelegten Zahlen keine Evidenz besitzen würden und auch der PCR-Test für eine Diagnoseermittlung untauglich sei, ja nicht einmal ein „Seuchengeschehen“ auf belastbaren Untersuchungen beruhen würde.

Interessant ist auch zu erfahren, auf welche schäbige Weise die Behörden das Verbot begründet hatten: mit Behauptungen, Unterstellungen und Verleumdungen. Ermittlungsbehörden wie die Polizei wollen ihre Informationen aus den Medien ihrer Hofberichterstatter erfahren haben. (Diese Taktik der Polizeibehörden ist beliebt: zuerst wird zumeist Desinformation an die Massenmedien durchgestochen, dann beruft man sich auf deren Artikel, aus welchen häufig auch die Wikipedia-Einträge gebastelt werden). Eigene Überlegungen der Behörden, auf die angebliche Bedrohungslage abseits von Verboten anzustellen, wurden vom Gericht nicht entdeckt. Interessant auch die Einlassung des Inlandsgeheimdienstes, welche den Demonstranten kriminelle Absichten unterstellte.

Das vollständige Urteil kann hier als PDF heruntergeladen bzw. eingesehen werden:

http://verwaltungsgericht.wien.gv.at/Content.Node/rechtsprechung/103-048-3227-2021.pdf

Es ist zu empfehlen, sich dieses Urteil bis zum Ende durchzulesen und dazu seine eigenen Überlegungen anzustellen. Und auszudrucken. Für die ganz Faulen unter uns hier zwei Links zu diesem Thema:

https://respekt.plus/verwaltungsgericht-wien-erklaert-corona-massnahmen-und-demo-verbote-fuer-rechtwidrig-pcr-test-fuer-diagnostik-ungeeignet/

https://tkp.at/2021/03/31/verwaltungsgericht-korrigiert-falsche-ansichten-von-corona-kommission-und-wiener-gesundheitsdienst/

In der Redaktionsstube des KURIER dürfte es den Leuten dort die Sprache verschlagen haben. Denn in der heutigen Print-Ausgabe war ein Artikel zu diesem Gerichtsurteil nicht aufzufinden. Online war nur über das rechtswidrige Verbot einer Demo im Frühjahr 2020 zu finden.

Der STANDARD hatte dazu einen Artikel aufgelegt, welcher bereits in der Überschrift anzeigte, was es von dem Gerichtsurteil hielt: nichts.

 

Urteil 1

Screenshot, STANDARD, 31. März 2021.

 

Der Artikel, in welchem die Redakteurin Lara Hagen ihre Leserschaft reichlich dumpf über die von den Behörden nicht genauer definierten „bekannten federführenden Akteure der Szene“ zu unterweisen versuchte („Maßnahmenkritiker, Corona-Leugner etc. Anm.“), ist hier zu finden:

https://www.derstandard.at/story/2000125498596/fpoe-versammlung-im-jaenner-wurde-von-polizei-zu-unrecht-untersagt

Diese Frau Hagen und der STANDARD scheinen sich das gerichtliche Urteil nicht ganz durchgelesen oder auch nicht verstanden zu haben. Aber sie mögen keine „Maßnahmenkritiker“, das steht fest. Der Verfassungsjurist Peter Bußjäger bekam etwas Raum für Relativierungen, konnte aber inhaltlich nichts dazu beitragen. Nach diesem Artikel bettelte der STANDARD um Geld für die Förderung von „Qualitätsjounalismus“.

Die PRESSE hatte sich dazu noch nicht äußern wollen, das Blatt beließ es bei einem Artikel von der APA:

https://www.diepresse.com/5959566/verwaltungsgericht-definition-von-krankelnfizierte-falsch

 

Ergänzung vom 2. April 2021:

Es war tatsächlich etwas durchgerutscht. Der KURIER hatte doch am 1. April in ihrer Printausgabe eine Meldung über das Urteil gebracht, wenn auch auf Seite 7 ganz klein und denkbar reduziert platziert.

 

IMG_9641-1

 

Donnerstag
01
April 2021
Kommentare deaktiviert für Das Urteil des Verwaltungsgerichts Wien
This entry was posted in Blog, Neuigkeiten. Bookmark the permalink.

Comments are closed.