Der Tod des als Verdächtigen deklarierten Mannes kam auch medial dem Abschluss eines Falles gleich, nachdem seine Täterschaft bereits zuvor in der öffentlichen Wahrnehmung festgestanden hatte. Das hatte durchaus etwas Praktisches an sich, da hier der Tod eine gerichtliche Beweisführung entbehrlich machte.
Der Rest war Geplänkel. Eine Reihe von Verhaftungen wurden noch getätigt, darunter die Familie des Chérif Chekatt, und als Polizeiarbeit medial dargestellt. Danach wurden die Verhafteten wieder entlassen, weil es keine Hinweise für eine Komplizenschaft zu entdecken gab.
Eine Wikipediaseite wurde wie in früheren Fällen zügig hergestellt, welche mit Fehlinformationen und Auslassungen eine Aufklärung des Falles suggerieren sollte, zu der es aber nicht gekommen war. Das gemeine Volk sollte sich wie gewohnt schnell und falsch „informieren“ können – zumeist anhand von Medienmeldungen, was allein nicht von Seriösität zeugt.
An der Fragwürdigkeit dieses Falles ändert sich freilich nichts. Weder waren Hintergründe ermittelt noch der Beweis erbracht, dass es sich bei den drei Personen – in der Altstadt, im Taxi (nur unter der Voraussetzung, der Taxifahrer existiert als echter Taxifahrer real) sowie als Leiche in Neudorf um ein und dieselbe Identität handelte. Wo sich der erschossene Chekatt in den vorherigen 48 Stunden aufgehalten hatte, wurde bislang nicht ermittelt. Ungeklärt auch die Frage, warum sich dieser Mann in „seinem“ Viertel“ bewegt und sich dort auch noch auf die Straße begeben haben soll, wo dort Massen an Polizei nach ihm suchten. Von der Befundung einer Spurensicherung lag ebenfalls nichts vor.
Auf diese Fragen gab es keine Antwort, was nicht wirklich überraschte. Überraschend war dagegen etwas, was wir als eine andere Antwort empfanden. Es wurde nämlich am 22. Dezember ein angebliches „Beweisstück“ nachgereicht, welches an Lächerlichkeit kaum zu überbieten war, dafür aber etwas über die Not der frz. Polizei/des Geheimdienstes vermittelte. Dieser „Fund“ wurde über „Justizkreise“ ganz inoffiziell gestreut, aber begierig von dem Medien aufgegriffen. Daraus wurde dann eine Realität geformt.
Da ein Handy/PC/Notebook bei den Ermittlungen keine Rolle gespielt hatte, was auf einen Nichtbefund hindeutete, wollen die frz. Sicherheitsbehörden nun einen USB-Stick gefunden haben. Für diesen Fund hatten sie zweifellos Zeit genug gehabt, um ihn „jetzt schon“, nach 9 Tagen, zu „finden“. Angeblich in der leeren Wohnung von Chekatt.
Auf diesem Ding, dessen Eigentümer oder Hersteller jedermann sein konnte, wollen die Beamten eine Botschaft von Chekatt gefunden haben, in welcher sich dieser in einem Video als Anhänger des „IS“ samt „Treueschwur“ geoutet haben soll.
Neu sind diese „Funde“ von Selbstbezichtigungen nicht, jedenfalls nicht in Frankreich. Aber selbst wenn dem so wäre, beweist es nichts über Handlungen der Person und auch nichts über ein Geschehen. Juristisch gesehen kann dies als Beweis für eine Tat nicht herangezogen werden. (Allenfalls als ein Indiz im Kontext weiterer Indizien-/Beweislage). Dafür ließ sich öffentlich eine Meinung untermauern, was ganz offensichtlich auch das Ziel war. Sollte Chekatt Kenntnis von dem Video (wann, von wem, wo und womit hergestellt?) besessen haben, scheint es ihm peinlich gewesen zu sein, denn er hatte damit offenkundig nichts anfangen können.
Letztendlich ist aber auch dies nicht wichtig, weil die wesentliche Lüge eine andere war: der „IS“ als eine Terroristenfraktion, welche gegen den vermeintlichen „Wertewesten“ kämpft. Was zwar real nicht wirklich zu bemerken ist, denn am Boden schlagen sich diese mit Arabern und Kurden herum, sich aber in „Terroranschlägen“ im Westen äußern soll.
Das ist falsch. Bei dem „IS“ handelt es sich um eine durch die USA, Türkei und Saudi-Arabien gestützte Al-Kaida-Fraktion, deren Söldner die Ziele der Hegemonialmächte gegen jene gewaltsam durchsetzen sollen, die sich eben diesen Mächten zu widersetzen versuchen. Zu diesen Mächten gehört nicht zufällig Frankreich, welche mehr oder weniger offen Al-Kaida-Fraktionen wie die ehemalige Nusra-Front in West-Syrien unterstützten oder jene Al-Kaida-Fraktion im Osten, „IS“, aus der Luft bewachen oder bestenfalls mit Bomben drumherum medialen Lärm verursachen.
Ein Bekenntnis dem „IS“ gegenüber als frz. Staatsbürger bedeutet nichts anderes als eine Selbstdeklaration als Mitarbeiter des französischen Auslands- oder Militärgeheimdienstes.
Somit haben wir es hier mit einem echten Geständnis zu tun, allerdings seitens der frz. Dienste, bei denen es sich angeblich um Sicherheitsdienste handeln soll.