Der Artikel im FALTER widmete sich zuletzt der Smartwatch von Pilnacek. Es wird berichtet, was der IT-Experte David H. des Justizministeriums gegenüber der Staatsanwaltschaft Eisenstadt ausgesagt hatte. Bevor von Daten die Rede ist, setzt Klenk allerdings eine Meinung vorweg:
„Hinweise auf ein Gewaltverbrechen liefere die Uhr nicht, so H.“
Die Sache ist nur die, dass man dies noch nicht weiß, zumal die Auswertung noch nicht abgeschlossen ist, und es auch nicht die Aufgabe des IT-Technikers, hier eine Bewertung vorzunehmen. Für Klenk war es wichtig, da er ein Ergebnis suggeriert, welches de facto nicht feststeht. Er erwähnt auch nicht, dass dem IT-Techniker H. nicht die Smartwatch und damit das Original zur Verfügung stand, sondern nur eine Sicherungskopie, angefertigt durch das LKA NÖ.
Klenk berichtet, was er auf diesem Datensatz herausgelesen werden konnte:
- Die Uhr wäre um 1.26 Uhr ins Wasser gekommen.
- Die Uhr sei um 1.35 Uhr in den „Schwimm-Modus“ gewechselt.
- Die Uhr habe danach „Ruhe“ dokumentiert.
- Es wäre der Eindruck entstanden, als wäre die Uhr um 3 Uhr aus dem Wasser gekommen – oder an die Oberfläche.
- 3.30 Uhr hätten die „heart rate events“ geendet.
- „Die Daten seien mit höchster Vorsicht zu genießen, warnen IT-Experten.“
Diese genannten Informationen sind zweifellos auch vor Abschluss jedweder Untersuchung interessant, bieten aber bereits im ersten Augenschein erhebliche Widersprüche. Nicht so bei Klenk, der dies unreflektiert übernimmt und sich im Anschluss an eine „vorsichtige Interpretation“ eines Geschehens wagt.
Nach dieser sei Pilnacek „sturzbetrunken“ ins Wasser gefallen, habe sich den Kopf aufgeschlagen, wäre dann unterkühlt und verkrampft in eine Art Orientierungslosigkeit verfallen, habe sich aber noch bewegt, sei dann aber ertrunken, entweder sofort oder zwei Stunden später, was die Kieselalgen in seinem Knochenmark angeblich beweisen würden.
Diese phantasievolle wie schlichte Interpretation von Klenk ist allerdings gänzlich unhaltbar. Pilnacek war alkoholisiert, aber nicht sturzbetrunken gewesen. Es konnte vor Ort kein Sturzgeschehen festgestellt werden. In dem Bereich, wo dieses gemutmaßt wurde, ist es unmöglich, dort ins Wasser zu fallen. Die Spekulation, dass sich ein verletzter Pilnacek in seiner unterstellten Desorientierung ausgerechnet ins Wasser bewegt haben oder gekrabbelt sein soll, geradezu abwegig.
Die These von Klenk wird auch durch weitere Umstände widerlegt: fehlende Zigaretten, eine sichtbar hingelegte („trockene“) Zigarettenschachtel auf einem Stein am Ufer sowie die angeblichen Fußspuren, die laut Polizei gerade ins Wasser geführt haben sollen. Ganz abgesehen von den am Leichnam festgestellten Verletzungen, die mit einem einzigen Sturz nicht zu erklären sind.
Mit der Rolle der Ermittlungsbehörden bleibt in der FALTER-Erzählung ein wesentlicher Aspekt ungenannt. Hier sind folgende Ereignisse aufzuzählen:
1) Versuch der Beeinflussung der Gemeinde- und Notärztin Dagmar W. bei der ersten Leichenschau durch die Leiterin der Polizeiinspektion Mautern, Barbara S., und auch durch zwei Beamten der Kriminalpolizei Krems.
2) Die nach Auffinden Pilnaceks schnell kommunizierte Behauptung seitens der Polizei (vor Ort., dann LKA, auch StA Krems bis hin zum ehemaligen Bundeskanzler Kurz), dass es sich bei dem Todesfall Pilnacek um Suizid handeln würde.
3) Infolgedessen eine eher schlampige Tatortarbeit vor Ort (fehlende Absperrung, Benützung des Weges oberhalb der Böschung durch Bagger, Errichtung einer Aufschüttung für den geborgenen Leichnam, keine Sicherstellung der Zigarettenschachtel, keine Erstellung eines Bewegungsprofils anhand der Fußspuren etc.) und kein sichtbares Engagement, die fragwürdigen Umstände aufzuhellen.
4) Die vorsichtige Formulierung des Gerichtsmediziners, nach welcher keine „eindeutigen“ Hinweise auf „grobe“ Gewalteinwirkung durch Dritte gebe“ ( – bei der von ihm untersuchten Leiche, von einem „Suizid“ ist nicht die Rede), wurde vom LKA gegenüber der Staatsanwaltschaft Krems auf „Es liegen keine Hinweise auf Gewalteinwirkung durch Dritte vor“ inhaltlich und manipulierend eindeutig (in Richtung Suizid) geändert.
5) Die Herausnahme des Smartphones als wichtigstes Beweisstück aus der Ermittlung, angebliche wie vollkommen ungewöhnliche Nichtüberprüfung des Gerätes mit nachfolgender Übergabe zur privat vorgenommenen (angeblichen) Vernichtung.
6) Sicherstellung der Smartwatch Pilnaceks unter ungeklärten Umständen (entgegen erster Leichenschau bei der zweiten am 20. Okt. 2023 in der Aufbahrungshalle um 12.30 Uhr offenbar vom Handgelenk Pilnaceks verschwunden, da nicht protokolliert, Aktivierung der Uhr um 10:10 Uhr – durch wen und wo?, aus Polizeigewahrsam sechs Tage später plötzlich in einem kleinen Plastiksack zusammen mit Ehering etc. bei der Obduktion übergeben, Eingriff aber laut Daten-Forensiker zuvor am 21. Okt. 2023 um 3.21 Uhr in die Smartwatch, mutmaßlich beim LKA.
7) Überprüfung der als Sicherung heruntergeladenen Daten durch LKA und BKA mit einem angeblich negativen Befund, infolgedessen es zu einer Schließung der Akte kam. Ein IT-Techniker des Justizministeriums bewies für die WKStA später das Gegenteil: es waren jede Menge relevante Daten vorhanden.
8) Die Weigerung des LKA, die Smartwatch-Daten der WKStA wegen einem angeblich ungenügenden formalen Antrag zu übergeben. Die Übergabe erfolgte erst vier Wochen später, doch fand die Daten-Forensik der WKStA einen offensichtlich übersehenen Datenrest, welcher auf Löschung und Manipulation von Daten hinweist. (Eingriff auf die Daten erfolgte am 24. Juni 2024 beim LKA, eine Woche nach Verweigerung der Herausgabe an die WKStA; der Datenrest zeigte eine Löschung von Daten an).
Diese Sammlung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, zeigt aber das Offensichtliche auf: die mit dem Fall betrauten Ermittlungsbehörden waren und sind an einer Aufklärung des Falles Pilnacek nicht interessiert. Es wird behindert, manipuliert, sabotiert. Über die Ursache kann nur spekuliert werden. Die Vertuschung eines Tötungsdeliktes erscheint naheliegend, doch würde dem natürlich ein Motiv zugrunde liegen. Da nicht davon auszugehen ist, dass untergeordnete Dienststellen der Polizei und Staatsanwaltschaft die Initiatoren der offensichtlichen Vertuschung sind, müssen diese zwangsläufig auf der obersten Führungsebene zu finden sein.
Man kann es drehen, wie man will, kein Rekonstruktionsversuch, keine „Interpretation“ – wie jene angebliche im FALTER – kann und wird zu etwas führen, wenn der obige Aspekt nicht berücksichtigt wird.
