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Keine Filmkritik: 3096 (Teil 0,5)

 

 

Wolfgang Priklopil wurde eingeäschert und beerdigt. Dies erledigte nicht seine Mutter, sondern die Schwester von Ernst H., die Frau Margit W. Priklopil wurde auch nicht bei seinem Vater bestattet, zu dem er bis zu dessen Tode ein gutes Verhältnis hatte, sondern neben dem Familiengrab von Margit W. „Aus Menschlichkeit“, wie Frau W. etwas später gegenüber der Polizei erwiderte. Und weil Priklopil schließlich der beste Freund ihres Bruders Ernst gewesen sei, der dies freilich zuvor anders dargestellt hatte.

Die Schwester von Ernst H. wurde erst am 27. September 2006 von der Polizei einvernommen. Sie erklärte, dass sie Priklopil kaum gekannt habe. Sie wusste nur zu berichten, dass Priklopil einmal eine (ihre) Wohnung über ihren Bruder Ernst H. renoviert habe und dass sie diesen Mann seit dem Kennenlernen nur noch ein einziges Mal gesehen hätte. Der Kontakt habe immer nur über ihren Bruder stattgefunden, zumal sie nie eine Telefonnummer von Priklopil besessen habe.

Margit W. hatte sich allerdings nicht nur um toten Entführerfreund gekümmert, sondern auch um dessen Geschäfte. Dafür hatte sie sich eine Vollmacht von der Mutter von Priklopil, Waltraud, ausstellen lassen. Im Zuge dessen wanderten dann zwei Priklopil-Eigentumswohnungen in den Besitz von Ernst H. über – für einen Spottpreis. Gezahlt wurde dieser allerdings nicht, sondern nur gegenverrechnet, weil Priklopil angeblich Schulden bei H. gehabt haben soll. Irgendeinen Nachweis dafür gab es aber nicht.

Nach und nach konnte die Polizei herausfinden, dass die Beziehungen zwischen der Familie Priklopil und jener von Ernst H. enger gewesen waren, als zuvor vom Letzteren dargestellt. Dazu gehörten nicht nur gemeinsame Ski-Urlaube. Zeugen sollen in etwa ausgesagt haben, dass man „sich den einen nicht ohne den anderen vorstellen“ könne.

Das Beziehungsgeflecht untereinander und hier besonders die Rolle von Margit W. wurde aber nicht genauer untersucht. Gegen Ernst H. wurde zwar als Verdächtiger ermittelt, aber auch nicht richtig, wie später noch deutlich werden sollte. Folglich fanden sich auch keine Anhaltspunkte, welche den Anfangsverdacht untermauert hätten.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte die Weisung, die Ermittlungen einzustellen und den Fall Ka. als aufgeklärt zu den Akten zu legen. Demzufolge wurden die Hinweise nach möglichen Mitwissern (durch Ka. selbst) und auch nicht der Widerspruch zwischen Natascha Ka. und der Zeugin Ischtar A. weiter verfolgt. Die sieben Einvernahmeprotokolle von Ka. durch die Soko Burgenland wurden gesperrt. Ebenso wenig wurde der Frage nachgegangen, wie sich die Beziehung zwischen Priklopil und Natascha Ka. tatsächlich entwickelt hatte.

Fakt ist, dass Natascha Ka. von Wolfgang Priklopil entführt wurde, der von der zuverlässigen Zeugin Ischtar A. identifiziert werden konnte. Die genauen Umstände der Entführung sind ebenso ungeklärt wie die nachfolgenden Ereignisse. Ungeklärt und nicht bewiesen. Es wurde ja nicht einmal vor Gericht festgestellt, dass sich überhaupt eine Entführung ereignet hatte.


Der Staatsanwalt Hans-Peter Kr. stellte die Ermittlungen offiziell am 15. November 2006 ein und somit auch jene gegen „unbekannte Mittäter“. Auf der Pressekonferenz beim Bundeskriminalamt wurde erklärt, dass es sich bei Wolfgang Priklopil um einen Einzeltäter gehandelt habe, da sich Hinweise auf Komplizen nicht bestätigt hätten.


Von links: Staatsanwalt Hans-Peter Kr., Gerneralmajor Gerhard L. und Psychiater Max F. während der Pressekonferenz beim BKA.

 

 

Während Natascha Ka. abgeschirmt und von einem psychologischen Team um den Kinderpsychater Prof. Dr. Max H. F. betreut wurde, andererseits auch erste Interviews gegeben hatte, hatten die Massenmedien noch einige Nachrichten über das gebracht, was man über Priklopil und Natascha K. erfahren haben will. Da wurden Erkenntnisse über Priklopils Besuche im Rotlichtmilieu und Verbindungen zu einer S/M-Szene kolportiert, aber auch gleichzeitig wüst spekuliert.

Hier wurde behauptet, dort wurde bestritten und überall geredet.

Noch im September 2006 kam die Meldung in den Medien heraus, dass Priklopil mit Natascha Ka. im vorherigen Winter zum Skifahren am Hochkar gewesen war. Deren Anwälte bemühten sich darum, dass Entführungsopfer vor einer Bloßstellung zu beschützen. Es habe keine Fluchtmöglichkeit gegeben, erklärte der Anwalt L. Priklopil habe gedroht, jeden umzubringen, denen sie sich Natascha Ka. anvertrauen würde. Außerdem habe sie bei einem Toilettengang das Pech gehabt, dass eine andere anwesende Frau kein Deutsch verstanden habe. Der Anwalt L. erklärte gegenüber Medienvertretern:

„Wenn man sich selber mal eine Sekunde in die Lage hineinversetzt, dann versteht man, dass ein Ausflug eines Anfängers auf den Skiern, nicht wirklich geeignet ist, um die einzige Fluchtmöglichkeit seines Lebens zu beginnen.“

Diese Stellungnahme war absolut nachvollziehbar. Wer konnte sich schon in die Lage von Natascha Ka. hineinversetzen? Wer konnte hier sich ein Urteil anmaßen?

Zu einem Problem wurde es erst später, als sich die Geschichte der Natascha Ka. zu sehr auf das „Verlies“ konzentrierte, aber auf der anderen Seite Lebensumstände bekannt wurden, welche diese Reduzierung nicht mehr zuließen. Somit wurde es eine tragische Frage der Glaubwürdigkeit, einerseits von einer einzigen Fluchtgelegenheit zu reden, andererseits später mit einem Dutzend derer konfrontiert zu werden.

 

Mittwoch
17
April 2013
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