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Österreich im Kampf gegen den Terror 3

 

Diese eine Nachricht in den österreichischen Mainstreammedien am 20. August 2014 hatte etwas kurioses an sich. Da wurde die Meldung bekannt gegeben, dass Spezialeinheiten der Polizei „COBRA“ an zwei Grenzübergängen im Burgenland und in Kärnten neun Tscheschenen und einen türkischstämmigen Österreicher festgenommen hatten. Diese Personen wären tatsächlich nicht nur beobachtet worden, die Behörden hätten sogar gegen sie ermittelt und hätten schließlich die Erkenntnis gewonnen, dass diese Leute eine Reise nach Syrien unternehmen wollten, um sich der ISIS/IS anzuschließen.

 

Link Kurier.

http://kurier.at/chronik/oesterreich/syrien-krieg-neun-dschihadisten-in-oesterreich-festgenommen/81.196.427

Link Standard.

http://derstandard.at/2000004558279/Neun-Jihadisten-fuer-Syrien-Krieg-in-Oesterreich-festgenommen

 

Für einen unbedarften Medienkonsumenten stellte sich die Situation so dar, dass die Polizei etwas unternimmt bzw. endlich etwas unternimmt. Wer einen Schritt weiter dachte, stellte sich die Frage, warum Personen mit einer Absicht, mit dem Plan eines Vorhabens an der Grenze verhaftet werden, nicht aber jene, welche zuvor nach Syrien abgereist und anschließend gar wieder nach Österreich zurückgekehrt waren. Verhaftung wegen einem Plan, aber nur Beobachtung nach der Tat?

 

Dies mutete wie ein sehr schlechter Scherz an. Da offensichtlich die zurückgekehrten Terroristen nicht inhaftiert und angeklagt werden, können nur noch folgende Rückschlüsse gezogen werden:

 

a) Diese Geschichte von der Verhaftung der oben genannten neun Personen ist nur eine Geschichte für die Medien und die Bevölkerung, um Handlungsfähigkeit vorzutäuschen. Nach Legung des Medienstaubes würden die Festgenommenen ohnehin wieder freigelassen werden.

 

b) Bei den Verhafteten handelt es sich zumeist um Minderjährige oder um andere Vollidioten, die sich außerhalb einer polizeilich oder geheimdienstlich kontrollierten Struktur befanden.

 

c) Die anderen tatsächlichen und nicht belangten Terroristen zählen zu jenen Söldnern, die auf der direkten oder indirekten Lohnliste jener Supermacht stehen, welche wiederum die österreichische Justiz massiv beeinflusst.


Dann ist es auch logisch, dass diese Terroristen nicht belangt werden, weil es für die Initiatoren des Krieges gegen Syrien nicht von Interesse sein kann, dass die Söldner nach ihrem mörderischen Handwerk bei ihrer Rückkehr in die EU allesamt eingebuchtet und wegen Terrorismus, Mord, Raub, Vergewaltigung, Menschenhandel etc. angeklagt werden. Dies würde definitiv die Erfolgsaussichten der Rekrutierungskampagnen schmälern.

 

Innenministerin Mikl-Leitner schwadronierte jedenfalls mit der entbehrlichen Phrase, dass es gegenüber „Dschihadisten“ nur eine „Null-Toleranz-Politik“ geben könne. Von der Vorlage eines bislang noch unbekannten „Maßnahmepaketes“ bereits vor Wochen beim Justiz- und Außenminister war dann die Rede, wobei die Aberkennung des Asylstatus eine dieser Maßnahmen sein soll.

Ganz so, als würde dies jetzt nicht möglich sein. Ganz so, als würde im Strafgesetz nicht formuliert sein, für welche nachgewiesenen Verbrechen welches Strafmaß angelegt werden muß. Ganz so, als wären diese Terrorgruppen irgendetwas neues, wofür Gesetze erst erfunden werden müssten.

Das ist natürlich Quatsch, die Ursachen dürften woanders zu finden sein. Ursachen, die uns die Innenministerin nicht mitteilt.

Samstag
18
Oktober 2014
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