Das Volksbegehren zum Thema „Austritt Österreichs aus der EU“ ist innerhalb jener Woche, in der es möglich gewesen war, von 261.159 Österreichern unterschrieben worden. Das mag auf den ersten Blick bescheiden wirken, in Anbetracht der Umstände wird allerdings deutlich, dass die EU-Ablehnung ein großes Ausmaß angenommen hat. Der wirkliche Umfang dieser Ablehnung wurde dadurch allerdings nicht festgestellt.
Diese 261.159 Österreicher haben über das Volksbegehren nämlich nur „irgendwie“ erfahren. Über eine letzte Seite im Amtsblatt oder in Gemeindeinformationen, über kleine alternative Medien, über soziale Netzwerke oder auch nur aus Gesprächen mit anderen heraus.
Die meisten Österreicher haben von dem Volksbegehren erst gar nicht erfahren – oder nur hinterher. Die österreichischen Massenmedien haben die Existenz dieses Volksbegehren nicht nur ignoriert, sondern boykottiert. Kleine Mehrzeiler oder 60 Sekunden im ORF verstehen wir nur als Alibi-Handlung bei einem derartig wichtigem Thema. Boykott bedeutet in diesem Fall natürlich auch eine fehlende Diskussionsgrundlage. Erst nach dem Ende der Unterzeichnungsmöglichkeit wurden einige Artikel publiziert.
Dies wirft ein schlechtes Licht auf die österreichische Demokratie. Demokratische Entscheidungen scheinen nicht erwünscht, jedenfalls nicht im Zusammenhang mit der EU. Die Angst dort muss groß sein. Ebenso deutlich wurde in diesem Zusammehhang zum wiederholten Male der erbärmliche Zustand (auch) der österreichischen „Qualitätsmedien“ (Eigenbehauptung).
Diese sollen angeblich unabhängig sein und einer ausgewogenen Berichterstattung verpflichtet. Waren sie nicht und sind sie nicht, wie jeder beobachten konnte und kann. Insofern hatte die massenmediale und gemeinschaftliche Verschwiegenheit, als würde über ihnen eine uns unbekannte Chefredaktion sitzen, einen positiven Aspekt. Immer mehr Menschen fällt es auf, dass diese „Qualitätsmedien“ einzig und allein einigen Interessensgruppen dienen – und sonst nichts.
Ärgerlich war auch der Umstand, dass alle Personen mit einem ausländischen Paß, die ausschließlich in Österreich leben und wohnen, von der Teilnahme am Volksbegehren ausgeschlossen waren. Deutsche, Tschechen, Ungarn und andere Bevölkerungsteile, allesamt EU-Bürger, die wiederum in ihren Herkunftsländern wegen fehlendem Hauptwohnsitz ebenfalls nicht an einem Volksbegehren teilnehmen können, wurden somit als „Ausländer“ disqualifiziert. Das ist auch eine Möglichkeit, einem politisch unerwünschten Volksbegehren weiteren Boden zu entziehen und ein bestehendes Diktat beizubehalten.