Blog

Insel des Tages

 

In einer Zeit, in welcher die Massenmedien mit Flüchtlingsthemata förmlich überquellen, durften die Bezirksblätter offenbar auch nicht fehlen – mit einem Gespräch. Nicht mit Flüchtlingen, sondern mit dem Direktor des Verfassungsschutzes, Peter Gridling. Dieser wurde durch die Online-Redakteurin Sabine Miesgang und RMA-Chefredakteur Wolfgang Unterhuber mit neun knallharten Fragen konfrontiert.

Bezirksblätter, 16./17. September 2015.

http://www.meinbezirk.at/land-oesterreich/politik/bvt-direktor-peter-gridling-oesterreich-ist-eine-insel-der-seligen-d1470576.html

 

Nachdem der Leser zur Auflockerung etwas über den Schlaf des Direktors sowie über Österreich als „Insel der Seligen“ bezüglich Sicherheit erfahren durfte, wurde eine wichtige Frage gestellt:

Bezirksblätter:

„Wie groß ist die Gefahr eines islamistischen Terroranschlags in Österreich?“

Die Antwort kann nur spekulativ sein. Direktor Gridling antwortete laut dem Blättchen:

„Diese Gefahr ist leider eine reale. Über 240 Personen aus Österreich haben ihren Weg in den islamistischen Dschihad gesucht oder wollten ihn suchen. Wir haben 40 Personen, die in diesem Konflikt getötet wurden. 33 Personen haben wir an der Ausreise gehindert und 72 Personen sind als Rückkehrer wieder nach Österreich gekommen.“

Gridling beschränkt demnach eine spekulative Gefahr auf die „Dschihad-Fahrer“, so dass deren freiwillige Ausreise herzlich willkommen sein dürfte. Aber nein, seinen Angaben nach hatte Österreich, abgesehen von 33 verhinderten Personen, sogar 72 von ihnen wieder einreisen lassen.

Wer ist dafür verantwortlich? Der Grenzschutz? Die Bundespolizei? Der Verfassungsschutz? Gridling stellt es so dar, als wäre dies ein ganz normaler Vorgang gewesen. Zum Glück fragten die Bezirksblätter nicht nach.

Bezirksblätter:

„Werden diese Personen beobachtet?“

Und Direktor Gridling:

„Nach Möglichkeit ja, aber das ist eine schwierige rechtliche Position. Die Polizei kann nur aufgrund der Gesetze tätig werden und wenn wir die konkrete Gefahr, die von so einer Person ausgeht, nicht klar beschreiben können, dann dürfen wir sie nicht beobachten.“

Was Gridling hier äußert, sollte als ersten Schritt seine sofortige Suspendierung zur Folge haben. Bisher hatte der Mann immer gesagt, dass die „Dschihadisten“ überwacht werden würden. Nun ist er plötzlich nicht einmal in der Lage zu benennen, ob überhaupt überwacht wird und redet sich auf irgendwelche Gesetze aus, die er ebenfalls nicht nennt. Und er stellt in den Raum, dass sein Amt für Verfassungsschutz offenbar „Probleme“ mit der Gefahrenbeschreibung besitzt.

Das klang sogar für die Bezirksblätter zu blöd, weswegen dem Verfassungsschützer seine angebliche Kernkompetenz vor dessen Augen gehalten werden musste:

„Wir reden hier aber von einem terroristischen Hintergrund.“

Daraufhin erwidert Gridling unkonkret wie ein Politiker:

„Wenn wir konkrete Hinweise haben, dass eine Person Österreich verlassen will, mit der Idee, sich dem IS anzuschließen, dann haben wir mittlerweile auch eine bessere Handhabe. Denn es gibt ein OGH-Urteil, das sagt: Selbst die Reise dorthin mit dem Zweck, sich anzuschließen, ist eine Unterstützung einer terroristischen Gruppierung und fällt unter das Strafrecht. Diese Entscheidung des OGH erleichtert uns die Arbeit erheblich.“

Da die Bezirksblätter sich nicht fähig zeigten, trotz dieses geistigen Embargos des Verfassungsschützers diesem den Spiegel vor sein Gesicht zu halten, übernehmen wir diese dringend notwendige Spiegelung.

 

Gridling

Probleme mit der Terrorfahndung: Peter Gridling, Direktor beim Verfassungsschutz.

 

Was Gridling redet, wurde nicht gefragt. Es interessiert auch niemanden, was sein könnte. Es interessiert, was ist. Der VS-Direktor nennt dann den „IS“, als würde es legal sein, sich auf die Gehaltsliste von Jabhat al Nusra zu setzen. Und schließlich nennt er eine rechtliche Handhabe, eine g e s e t z l i c h e Regelung gegen Terrorsöldner aus Österreich, um dies als eine Erleichterung der Ermittlungsarbeit darzustellen.

Vor allem konzentriert sich Gridling bei seiner Selbstüberführung auf jene Personen, die planen, eine Tat zu begehen. Obwohl es schwierig sein dürfte, hier eine entsprechende Beweisgrundlage zu bilden, ist von jenen Personen, die bereits die Taten begangen haben, nicht die Rede. Gegen diese sind auch keine Verfahren anhängig. Ja, sogar mit der Überwachung würde es Probleme geben. Wegen der Formulierung.

Somit stellt der Direktor des österreichischen Verfassungsschutzes sich selbst und seiner Geheimdienst-Behörde ein erschreckendes Zeugnis aus: die Terroristen werden gar nicht bekämpft, sie werden stattdessen unterstützt. Also die, vor denen Grindling warnt.

Wahrscheinlich werden nur jene Blindgänger abgefischt, die auf keiner „pay-roll“ aufscheinen.

Für uns ist dies nichts neues, wir haben diesem Umstand bereits eine eigene Reihe gewidmet. Sie wird fortgesetzt.

http://www.bollwerk.co.at/2013/12/10/eine-osterreichische-terrorlosung/

http://www.bollwerk.co.at/eine-osterreichische-terrorlosung/

 

Neu ist hingegen, dass sich der angebliche Terrorbekämpfer öffentlich derartig „outet“. Schriftlich. 

 

Samstag
19
September 2015
This entry was posted in Blog, Neuigkeiten. Bookmark the permalink.

Comments are closed.