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Österreich im Kampf gegen den Terror. Teil 9.

 

Nach den Novemberattentaten in Paris war eine Reaktion des österreichischen Innenministeriums, für 300 Millionen den Staatsschutz aufzurüsten. Vergessen schien der Umstand, dass nach den Januar-Attentaten, ebenfalls in Paris, ebenfalls nachgerüstet worden war. Aus dem Budget war viel in die Sicherheit geflossen und nur ganz wenig in die Bildung. Die braucht auch niemand.

 

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Bildquelle: ORF, Screenshot/YouTube.

 

 

Nicht auszudenken, wenn ein Perverser auf die Idee kommen sollte, jeden Monat irgendwo ein Massaker anzurichten. Würden dann monatlich im Innenministerium aufgerüstet werden? Auch sollte die Frage gestattet sein: wofür oder wogegen eigentlich? Denn bislang ist Österreich im Kampf gegen den internationalen Terrorismus nicht aufgefallen.

KURIER: Sicherheit – Österreichs Staatsschutz wird kräftig aufgerüstet. Printausgabe vom 23. November 2015, Artikel leider nur noch kostenpflichtig online:http://www.pressreader.com/austria/kurier/20151123/281479275322668/TextView

 

Geradezu erschütternd der KURIER mit seiner Meinung, dass die Innenministerin Mikl-Leitner damit „einem internationalen Trend“ folgen würde. Vielleicht, weil sie andere „Trends“ bereits verpasst hatte?

Wir setzen hier unsere kleine Reihe fort, in welcher wir parallel zur Anti-Terror-Kampagne der USA und der allgemeinen „Bombenstimmung“ das kleine Herumgetue der österreichischen Staatssicherheit und ihrer politischen Vertreter beobachten. Das hatte sich bisher als wenig ergiebig, wenn nicht sogar als destruktiv erwiesen. Wir erinnern uns dabei, dass im August/September 2014 die USA plötzlich den „IS“ als Terrororganisation erkannt hatte und anschließend auch die anderen westlichen Industriestaaten.

 

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Zeigten nach allen anderen eine beeindruckende Initiative: die Minister Mikl-Leitner, 

 

Im August 2014 hatte es noch eine Diskussion um das Asygesetz gegeben und um die Frage, inwieweit das Asyl wegen Terrorverdacht aberkannt werden könnte. Der Artikel von Irene Brickner lässt ein unbefriedigendes Gefühl durchblicken. Dabei ist es juristisch eindeutig geregelt, dass ein bloßer Verdacht gar nicht reicht, sondern dieser Verdacht bewiesen werden muss. Und das ist auch gut so.

Standard, 22.8.2014: Noch nie Asylaberkennung wegen Terrorverdachts, von Irene Brickner. 

http://derstandard.at/2000004622756/Noch-nie-Asylaberkennung-wegen-Terrorverdachts

 

Nachdem die Anti-IS-Kampagne langsam ins Rollen gekommen war, war es auch in Österreich zu einigen Verhaftungen gekommen. Nachdem vorher kaum eine Aktivität sichtbar gewesen war, hatten sich dann plötzlich die „Ereignisse überstürzt“, so jedenfalls die PRESSE. Wie bereits zuvor berichtet, handelte es sich bei den Verhafteten um Personen, die unter dem (durchaus dringenden) Verdacht standen, ein kriminelles Vorhaben zu planen. Es waren also nicht jene, welche dieses bereits in die Tat umgesetzt hatten.

Presse, 3.9.2014: Verhaftete Jihadisten: Absicht, in den heiligen Krieg zu gehen.

http://diepresse.com/home/panorama/oesterreich/3864463/Verhaftete-Jihadisten_Absicht-in-den-heiligen-Krieg-zu-gehen

 

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Kurz

 

In Deutschland war die Terrororganisation „IS“ ab dem 12. September 2014 verboten worden. Dieses Verbot war in Anbetracht der terroristischen Vorgeschichte somit sehr spät erfolgt, scheint aber im Zuge der von den USA getätigten neuen Rhetorik schlüssig.

https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2014/09/2014-09-12-is-verbot.html

 

In Österreich dagegen wurde in der Regierung noch diskutiert, allerdings nicht über ein Verbot der Terrororganisation „IS“, sondern lächerlicherweise beschränkt auf „Abzeichen“ und „Symbole“ sowie auf den Verhetzungsparagrafen. Diese erst angekündigte Diskussion um Symptome wurde zu einem „Gipfel gegen Hass und Hetze“ hochstilisiert, in welchem sich das Wesen des Terrors n i c h t widerfindet.

Standard, 13.9.2014: Regierung plant „Gipfel gegen Hass und Hetze“. http://derstandard.at/2000005536623/Wien-plant-Gipfel-gegen-Hassund-Hetze

 

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und Brandstetter. (Bildquellen: ORF, Screenshots YouTube). 

 

So muss die Frage erlaubt sein: kann oder will die österreichische Regierung nicht? Der STANDARD stellte diese Frage nicht, sondern versuchte offenbar soetwas wie eine Entschuldigung einzufügen.

„Gegenüber Personen, die sich einer Terrororganisationen anschließen, gilt das österreichische Strafrecht bereits als recht streng: Sowohl Staatsbürger als auch Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht werden allein schon für die Mitgliedschaft mit bis zu zehn Jahren Haft bedroht.

In der PRESSE wurden dazu namentlich nicht genannte Rechtsexperten zitiert, die der Ansicht waren, dass der Terrorismusparagraf im Strafgesetzbuch ausreichen würde.

Presse, 13.9.2014: Terror: Koalition plant Verbot von IS-Symbolen.

http://diepresse.com/home/politik/innenpolitik/3869525/Terror_Koalition-plant-Verbot-von-ISSymbolen

 

Allerdings biss sich hier der Papiertiger bereits in den Schwanz. Personen, die sich dem „IS“ (und auch anderen terroristischen Organisationen) angeschlossen hatten, waren in Österreich bislang gar nicht belangt „und mit Haft bedroht“ worden. Ein Nicht-Verbot des „IS“ in Österreich konnte zudem in juristischer Hinsicht nur als ein Aufweichen polizeilicher Anti-Terror-Maßnahmen gedeutet werden. Der Terrorismusparagraf war in der Vergangenheit nur bei der Verfolgung von heimischen Tierschützern öffentlich in Erscheinung getreten.

Ein derartiges Nichthandeln der Regierung war für den FPÖ-Chef Strache, der sich für ein grundsätzliches Verbot des „IS“ ausgesprochen hatte, ein gefundenes Fressen gewesen. Er hatte nur noch den Raum auszufüllen brauchen, der ihm überlassen worden war.

 

Donnerstag
26
November 2015
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