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Die Karmeliter-Kirche in Wr. Neustadt. Teil 3: Der schäbige Vermieter in Gestalt der Gebäudeverwaltung NÖ.

 

Die Mietpartei Rohde wandte sich am 18. Mai 2017 an die Gebäudeverwaltung und daselbst an einen Friedrich V., welcher auf dem Kündigungsschreiben genannt worden war. Die Kündigung selbst wurde hierbei nicht in Frage gestellt, aber das Unverständnis geäußert, dass nach den Versäumnissen der Gebäudeverwaltung (Mietvertrag verschlampt, keinerlei Informationen im Vorfeld) kein Bemühen ersichtlich war, ihrem Mieter etwas entgegen zu kommen.

Es wurde auch an die Zusage um eine Ersatzräumlichkeit erinnert, welche damals allerdings durch die Vertreter der Stadt Wr. Neustadt ausgesprochen und soweit auch eingehalten worden war, dies aber offensichtlich nicht für die Mietpartei Rohde gelten sollte. Es wurde bei dieser Gelegenheit konkret angefragt, ob die Gebäudeverwaltung NÖ oder die Stadt WN eine Ersatzfläche zur Miete anbieten könnte.

 

Daraufhin wurde es tatsächlich sehr ärgerlich. Dieser Friedrich V. von der Gebäudeverwaltung sollte auf die Mail und die Anfrage weder an diesem noch am folgenden Tag reagieren. Um es vorweg zu nehmen: er sollte zu keinem Zeitpunkt etwas von sich hören/lesen lassen.

Zweifellos gehörte dies zu keiner normalen Umgangsform, der Mann verfügte sichtlich über keinerlei Manieren und Sozialkompetenz. Das Verhalten schien dazu angehalten, das Vorurteil zu unterfüttern, in St. Pölten würden inkompetente Minderdienstleister mit Steuergeldern in geschützten Räumen ausgehalten werden.

 

 

Am Abend des 19. Mai, einem Freitag, suchte die Mietpartei Rohde die Karmeliterkirche auf, um im Fotolabor an einem Projekt weiterzuarbeiten. Es wurde zuerst festgestellt, dass der Zugang durch einen nun miteinander verdrahteten Bauzaun versperrt war.

 

Bauzaun-verdrahtet

Verdrahteter Bauzaun vor der Karmeliterkirche, 19. Mai 2017. 

 

Anschließend wurde festgestellt, dass das Schloss der Eingangstür zur Karmeliterkirche ohne jegliche Information ausgetauscht worden und ein Zutritt somit für die Mietpartei Rohde unmöglich geworden war.

 

Ausgetauschtes-Schloss

Haupteingang zur Karmeliterkirche mit ausgetauschtem Türschloss, 19. Mai 2017. 

 

 

Der Mietpartei Rohde wurde hiermit widerrechtlich der Zugang zu der von ihm gemieteten Räumlichkeit verweigert. Von dieser Widerrechtlichkeit abgesehen, entstand der Mietpartei Rohde dadurch ein Schaden im Zuge eines nicht von ihm verschuldeten Produktionsausfalles. (In diesem Fall bei der Fertigstellung einer Publikation, einschließlich der möglichen daraus resultierenden Konsequenzen).

Die Mietpartei Rohde beschwerte mehr als verärgert in einer Mail vom 21. Mai bei dem Geschäftsführer der FHI, der sich wiederum über den angeschlagenen Ton empörte. Davon abgesehen, stellte dieser klar, dass die FH Wr. Neustadt den Kaufvertrag über das Karmeliter-Areal noch gar nicht unterzeichnet hätte. Folglich wäre das Land NÖ noch der Eigentümer und somit mein rechtlicher Ansprechpartner/Vertragspartner.

Herr E. bot allerdings an, sich vor Ort um die Anliegen der Mietpartei Rohde zu kümmern, und sagte zu, einen Schlüssel für das neue Schloss zu beschaffen und diesen alsbald auszuhändigen.

 

 

Am Montag, den 22. Mai, wandte sich die Mietpartei Rohde per E-Mail an den Bürgermeister von Wr. Neustadt bzw. an das Bürgermeisterbüro. Nach einer sachlichen Darstellung der Situation wurde nun zusätzlich auch der Appell formuliert, doch bitte nicht die gerade kurz vor dem Abschluss stehende Publikation mit einer Mietrechsverweigerung und einer alternativlosen Delogierung neben den bereits bestehenden Unmöglichkeiten zu behindern. Die Mietpartei Rohde erbat im Zuge dessen die Stellung einer Ersatzräumlichkeit, wie von der vormaligen Stadtregierung zugesagt, und brachte die Hoffnung auf eine gemeinsame konstruktive Lösung zum Ausdruck.

 

 

Im Laufe des Tages informierte der Geschäftsführer der FHI die Mietpartei Rohde, dass der neue Schlüssel im Bauwagen-Büro des Poliers, dem Herrn K., hinterlegt worden sei.

Die Mietpartei Rohde suchte am Nachmittag die von ihm gemietete Räumlichkeiten in der Karmeliterkirche wegen verschiedenen Tätigkeiten auf und traf sich anschließend mit dem Herrn K. im Bauwagen-Büro. Bei der beabsichtigten Schlüsselübergabe war außerdem der Bauleiter zugegen.

Allerdings scheiterte diese Schlüsselübergabe, weil allen drei anwesenden Personen (Bauleiter, Polier, Herr Rohde) bei der Erstellung eines Schlüssel-Revers die Unmöglichkeit dieses Vorhabens bewusst geworden war.

Da es sich bei der Karmeliterkirche um eine bereits bestehende und arbeitende Baustelle handelte, konnte Herr K. aufgrund seiner persönlichen Haftung für dieselbe überhaupt keinen Zutritt für die Mietpartei Rohde außerhalb der Öffnungszeiten erlauben bzw. unterzeichnen. Und diese konnte wiederum keine Auflage gegenzeichnen, welche die Benutzung der von ihm gemieteten Räumlichkeit de facto verunmöglicht hätte. Das war allen Beteiligten vor Ort vollkommen klar gewesen.

Die Mietpartei Rohde sollte etwas später am selben Tag dem Geschäftsführer der FHI eine Mail schicken, um ihn über diese Situation zu informieren.

 

Es war somit eine Situation entstanden, die der Mietpartei Rohde zu einem großen Schaden gereichte.

Unterdessen machte der Mieterschutz darauf aufmerksam, dass aufgrund einer einzigen Begrifflichkeit im Mietvertrag dieser als „ungeschützt“ gelten würde. Bei diesem Begriff handelt es sich um die Deklaration „Hobbyraum“, was aber nur Mietrechtsspezialisten geläufig wäre. Bei der Deklaration „Atelier“ hätte es sich um einen geschützten Mietvertrag gehandelt.

Für die Mietpartei Rohde war dies eine ärgerliche Tatsache gewesen, dass die Stadt Wr. Neustadt ihm vormals derartiges untergeschoben hatte, was das Vertrauen in Gebäudeverwaltungen generell weiter unterminierte. Aber es war nicht entscheidend, da die Mietpartei Rohde gegen eine Umsiedelung grundsätzlich nichts einzuwenden hatte. Umsiedelung, wohlgemerkt, und kein blanker Auszug ohne Alternative plus Zutrittsverweigerung. 

Nach Aushebung des Kaufvertrages zwischen der Stadt Wr. Neustadt und dem Land NÖ stand zudem fest, dass es eine Verpflichtung der Stadt gegeben hatte, das Karmeliter-Areal bestandsfrei zu übergeben. Doch war die weitere Handhabe mit gegebenfalls verbliebenen Mietern dem Land NÖ frei gestellt worden. Die Stellung einer Ersatzräumlichkeit war nur mit einer „Kann-„Bestimmung versehen worden. Die Kosten dieses „Können“ sollten allerdings der Stadt Wr. Neustadt in Rechnung gestellt werden. 

 

Bestandsfrei-Klausel 1

 

Die vorherige Stadtregierung unter dem Bürgermeister M. mochte vielleicht gehofft haben, bis zum Schluss alle Mieter unterzubringen, ohne allerdings alles dafür Nötige unternommen zu haben, allein mit der genannten Vertragsklausel hatte sie sich allerdings aus der weiteren Verantwortung gestohlen. Von den Kosten abgesehen. 

Die Gebäudeverwaltung NÖ war sich natürlich bewusst gewesen, juristisch nicht angreifbar zu sein. Ihr Verhalten gegenüber der Mietpartei Rohde blieb dennoch beschämend. Selbst die Verweigerung des Mietrechts gegenüber der Mietpartei Rohde änderte nichts. Diese Leute in St. Pölten trugen zwar die Verantwortung dafür, aber es war ihnen gleichgültig. Sie gedachten es einfach schweigend auszusitzen und ihre Fehler (und jene ihrer Vorgänger) zum alleinigen Schaden anderer abzuwälzen.

Mit anderen Worten: schäbiger ging es nicht mehr.

 

Montag
12
Juni 2017
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