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Straßburg 2018. Teil 4.

 

Am 13. Dezember 2018 wurde in Frankreich eifrig mit einem Großaufgebot an Polizei nach einer Person mit dem Namen Chérif Shekatt gefahndet. In Straßburg konzentrierte sich diese aus bereits genannten Gründen auf das Viertel Neudorf südlich der Altstadt.

In Deutschland versuchte derweil der notorische Berufslügner Christoph Sydow vom SPIEGEL die Legende vom „Islamischen Staat“ aufrechtzuerhalten, als würde es sich bei ihm um deren Medienvertreter handeln. Die BILD-Zeitung redete etwas davon, dass während der gescheiterten Festnahme am 11. Dezember Chekatt mit seinen Komplizen doch in seiner Wohnung gewesen sei, im Gegensatz zu seinen Komplizen aber habe entkommen können. Eine Bestätigung erfolgte aus einer zweiten Quelle nicht, was allerdings auch nichts zu bedeuten hatte.

Schließlich eine Neuigkeit. Chérif Chekatt sei unmittelbar vor dem Anschlag von Deutschland aus angerufen worden, habe das Gespräch aber nicht angenommen, so BILD und RBB mit Hinweis auf „Sicherheitskreise“. Die Presse stellte laut die falschen Fragen: wer könnte das gewesen sein und warum? Diese Fragen wären gegenüber den Sicherheitsbehörden zu stellen gewesen, denn diese müssen es wissen.

Die Überwachung des Telefones von Chekatt scheint als einer der wenigen Bestandteile einer Geschichte glaubwürdig zu sein. Vorausgesetzt, Chekatt war dumm genug, immer den gleichen Anschluß zu verwenden.

Schließlich stand der Mann auf der Liste der „Gefährder“ und wurde zumindest zeitweise auch offiziell überwacht. Die richtigen Fragen wurden nicht gestellt: erfolgten Versuche einer Telefonortung, wie dicht war die Überwachung seiner Person durch Polizei und Geheimdienst, wer war dafür verantwortlich und letztlich, inwieweit existierte eine Verquickung der Dienste mit Chekatt? Eine Quelle aus dem Innenministerium (Staatssekretär) habe jedenfalls gesagt, dass Chekatt aktiv überwacht worden sei. Das allein gab kein gutes Bild ab.

Das Drama wurde nicht lange hinausgezögert und bekam noch am Abend des 13. Dezembers ein kleines standesgemäßes Finale ohne irgendeine Überraschung. Der von den Behörden als wenig mutmaßlich genannte Verdächtige wurde von Polizeikugeln als total „neutralisiert“ gemeldet. Total tot.

In der Rue du Lazaret“ im Stadtteil Neudorf soll dies zwischen 21.00 und 21.30 Uhr geschehen sein. Drei Beamte der Sondereinheit BST, die zuerst mit einem Fahrzeug an dem wie ziellos herumschlenderten Verdächtigen vorbeigefahren sein sollen, hätten Chekatt für eine Kontrolle angesprochen, woraufin dieser versucht haben soll, in das Gebäude mit der Hausnummer 74 zu flüchten. Als ihm dies nicht gelungen sei, habe er auf die Polizisten geschossen, welche daraufhin zurückgeschossen hätten.

Nach einer anderen späteren Version sei Chekatt den Beamten aufgefallen, weil dieser versucht hätte, hektisch in ein (offensichtlich versperrtes) Haus zu gelangen, woraufhin sie den Mann angesprochen hätten. Der Mann habe sich umgedreht und sofort geschossen.

Wir wissen nicht, wie sich die Geschichte in der Rue du Lazaret tatsächlich zugetragen hat. Wir wissen auch nicht, was Chérif Shekatt dort (noch) zu tun gehabt haben und wo er sich vorher befunden haben soll. Erstaunlicherweise ist diese Feststellung bislang nicht gemeldet worden, obwohl sie von zentraler Bedeutung ist.

Die Beamten der Sondereinheit hatten jedenfalls ganze Arbeit geleistet. Laut ihrer Darstellung in legetimer Notwehr hätten sie laut französischen und schweizerischen Medienberichten ganze 14 Mal auf Chekatt geschossen. Das wirkt ein wenig panisch, aber verständlich bei Todesangst, doch kann es auch anders interpretiert werden.

 

Chekatt tot im Hauseingang 1

Das Bildmaterial von dem Ergebnis des Schießens lässt eine Notwehrsituation seitens der Polizei nicht wirklich erkennen. Die Füße von Chekatt befinden sich ganz dicht an der Tür im Hauseingang und markieren seinen letzten sprichwörtlichen Standort. Die Lage der Leiche, im obigen Screenshot hübsch angeleuchtet, erweckt eher den Eindruck, als hätten die Polizisten dem Mann in den Rücken geschossen, woraufhin dieser nach hinten umgefallen war.

Allerdings ist in diesem Fall die Lage des linken Armes mit der Hand auf der Brust kaum vorstellbar, so dass es wahrscheinlich ist, dass der Körper zuvor wenigstens zur Hälfte gewendet worden war, und zwar über die linke Körperachse. Spuren von einem Versuch, hier noch erste Hilfe zu leisten, fehlen.

 

Chekatt - Haustür 1

Die Beschuss-Schäden am Hauseingang lassen einige Rückschlüsse zu. Es fällt auf, dass die Seitenwände keinerlei Spuren einer Schusswirkung aufweisen, weder links noch rechts.

 Chekatt - Hauseingang 2

Chekatt - Hauseingang 3

Das bedeutet, dass die BST-Beamten, welche geschossen hatten, sich direkt vor dem Hauseingang befunden haben müssen. (Hinter einem Fahrzeug oder nicht, das sei dahingestellt).

An der Haustür haben wir elf Defekte durch Geschosse feststellen können, einen weiteren Defekt sehen wir als unklar an.

Hierbei fällt auf, dass diese durch Schusswirkung verursachten Beschädigungen einen Bereich zwischen ungefährer Schulterhöhe und den Füßen umfassen. Drei dieser befinden sich in Höhe der Füße. (Wo sich auch der unklare Defekt befindet).

 

Chekatt - Haustür 4

Drei Schussdefekte finden sich im Bereich der Beine/Oberschenkel und weitere drei in Höhe von Hüfte/Bauch.

 

Chekatt - Haustür 5

Zwei Geschosse hatten die Tür in etwa Brüsthöhe getroffen, wovon eines den Metallrahmen glatt durchschlagen hatte.

 

Chekatt - Haustür 6

Chekatt - Haustür 7

In Kopfhöhe ist keine Beschädigung an der Tür zu bemerken. Dafür ist mit bloßem Auge festzustellen, dass die Schützen zwei unterschiedliche Waffen verwendet hatten.

 

Chekatt - Haustür 8

Chekatt - Haustür 9

Auf dem Screenshot links das Einschussloch eines kleineren Projektils, welches auf die Verwendung des NATO-Kalibers hinweist und möglicherweise aus einer MP stammt, rechts das größere Einschussloch, welches sich auf 9mm-Pistolenmunition deuten ließe. (Was hier mangels Möglichkeit der genauen Messung nur auf den optischen Eindruck geschlossen werden kann).

#Chekatt - Haustür 1

Zusammenfassend kann vorläufig bemerkt werden, dass sich die als Chérif Chekatt bezeichnete Person ganz dicht an der Tür und beim Türknauf befunden haben muss, als er von den Polizeikugeln getroffen worden war. Mindestens zwei Schützen hatten mit unterschiedlichen Waffen auf den Mann gefeuert, wovon einer unter Umständen nur die Beine anvisiert hatte. Der Pistolenschütze dagegen hatte auf den Rumpf des Mannes gezielt.

Ein schnell in den Umlauf gebrachtes Foto von der Leiche zeigte diese mit verpixeltem Gesicht. Die Spurensicherung hatte offensichtlich ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. Oberhalb des Kopfes liegt ein alter Revolver auf dem Pflaster, welcher bereits als ein Ordonanzrevolver aus dem 19. Jahrhundert identifiziert wurde. Diese Waffe ist übrigens nicht für ein schnelles Abfeuern geeignet und besitzt eine lange Ladezeit, wenn der Besitzer ungeübt ist und über keine Ladetrommel verfügt.

 

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Blutspuren sind auf dem Bild minderer Qualität nicht zu sehen, was aber nichts bedeutet, da die Winterkleidung vorerst über das Volumen verfügt, die Flüssigkeit aufzunehmen. Die Kapuze der Winterjacke ist immer noch über den Kopf gezogen. Diese ist im vorderen Bereich stark mit Fell ausgefüttert, was eine Ahnung von der Schwierigkeit geben sollte, aus einer gewissen Distanz eine Identifizierung vornehmen zu können.

Das selbe Foto mit einem unverpixelten Gesicht zeigt nach den vorherigen Eindrücken eine Situation, die verstört.

 

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Obwohl an der Haustür nichts darauf hinweist, dass diesem Mann in den Kopf geschossen worden war (d.h. auf Spuren eines „Fehlschusses“, Durchschusses), weist die Leiche eindeutig Kopfverletzungen auf. Einmal auf der linken Schläfe, die aufgrund der Größe eine Austrittswunde vermuten lässt, und einmal auf der rechten oberen Stirn, wo das Blut entgegen der auf dem Bild ersichtlichen Lage und auch der mutmaßlichen vorherigen Lage von oben nach unten in Richtung Nasenbein abgeflossen war.

Unserer Wahrnehmung nach wurde diesem Mann von der Seite in den Kopf geschossen, ob dies quasi vorsätzlich und aus nächster Nähe geschehen sein könnte, kann nur durch die Ballistiker geklärt werden. Das die auf dem Bild abgebildete Person an der Tür nicht sofort umgefallen, sondern noch während der auf ihn gerichteten Schüsse zusammengesackt war, kann nicht ausgeschlossen werden. Eindeutig ist, dass für zumindest einem der Polizeischützen der Gedanke, den Verdächtigen lebend zu „neutralisieren“, nicht im Vordergrund gestanden haben kann.

Letztlich kann nur eine neutrale Befundung der Spurensicherung vor Ort genauere Aufschlüsse erlauben.

Donnerstag
27
Dezember 2018
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