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Wiener Blut 2020. Teil 1

 

Nach einer regelrechten Welle penetranter Angstmacherei aufgrund angeblich steigender „Infektionszahlen“ und den einhergehenden Aktivitäten, um das an die Wand gemalte Szenario zu unterstützen, hatte die österreichische Bundesregierung für den Dienstag, 3. November 2020, ab 0.00 Uhr einen erneuten „Lockdown“ angeordnet. Dieser wurde etwas abgemildert, aber nicht unbedingt schlüssig gestaltet. Neu war eine „Ausgangssperre“ zwischen 20.00 und 6.00 Uhr, wenn auch mit einer Reihen von Ausnahmen versehen.

Zweifellos war dies für zahlreiche Österreicher weitere Maßnahmen, um ihre eigene Existenz zu untergraben. Diese Ängste wirkten viel stärker, als eine Angst vor einem vermeintlichen „Killer-Virus“. Zumindest in unserem Umfeld ist dies zu beobachten. Abseits jener devoten und obrigkeitshörigen Corona-Jünger, können wir auch jene Österreicher beobachten, die nur so tun, als ob es sich bei ihnen um folgsame Ja-Sager handeln würde. Die Unzufriedenheit gegenüber der Regierung war und ist deutlich festzustellen.

Aus allgemein innenpolitischer Sicht musste somit das Attentat in Wien am Abend des 2. Novembers nicht unbedingt ungelegen gekommen sein. Der Fokus der Bevölkerung erhielt mit diesem schrecklichen Ereignis einen neuen Kanal, welcher gleichzeitig von der desaströsen „Corona-Politik“ ablenkte. Statt Maske und Distanz wurde nun politisch und massenmedial auf einen „Zusammenhalt“ eingeschworen. Neben „Corona-Angst“ nun auch die „Terror-Angst“. Das ist die doppelte Dosis Angst, welche in der Psyche zumindest eines Teiles der Bevölkerung auf fruchtbaren Boden fällt. Da es sich bei dem mutmaßlichen Attentäter um einen radikalen Islamisten handeln soll, diente als Trigger das Terror-Label „IS“ für emotionale Beeinflussung.

Bereits kurz darauf gab es allerdings erste Anzeichen, dass sich dieses Attentat zu einem Skandal ausweiten könnte, bei welchem das von der ÖVP besetzte Innenministerium in den Blick geriet.

Doch zuvor gab es ein anderes Ereignis, welches erstaunlicherweise politisch und medial nicht aufgegriffen wurde, obwohl ein zeitlicher wie beruflicher Kontext ersichtlich war. Am Dienstag, dem 2. November, war Stunden vor dem Attentat in Wiener Neustadt der bekannte Wiener Anwalt und Strafverteidiger Dr. Wolfgang Blaschitz tot aufgefunden worden. Er soll nahe dem Landgericht in seinem Fahrzeug „leblos“ aufgefunden worden sein. Ein eilig herbeigerufener Arzt habe mit dem Versuch einer Reanimation keinen Erfolg gehabt. Man sei dann von einem Herzinfarkt des 62-jährigen Blaschitz ausgegangen, wobei darauf verzichtet wurde, diese These im Zuge einer Obduktion zu beweisen.

https://kurier.at/chronik/wien/der-bekannte-strafverteidiger-wolfgang-blaschitz-wurde-tot-aufgefunden/401084805

Nun handelte es sich bei Wolfgang Blaschitz nicht um irgendeinen Anwalt. Er hatte in den Jahren zuvor vor Gericht zahlreiche Schwerverbrecher und Mörder vertreten, war aber überregional als Strafverteidiger von angeklagten islamistischen Möchtegern-Terroristen bekannt geworden. Auch hatte er mit Nikolaus Rast, dem vorherigen Strafverteidiger des mutmaßlichen Attentäters von Wien, gemeinsam die Verteidigung geführt.

https://kurier.at/chronik/niederoesterreich/is-rekrutierung-in-uni-klinik-sieben-maenner-angeklagt/299.972.191

Das Ableben Wolfgang Blaschek, einem Strafverteidiger ausgerechnet für Fälle mit islamistischen Hintergrund, und dies nur Stunden vor dem Attentat in Wien, lässt einen Kontext erkennen, welcher dringend untersucht werden sollte. Eine Obduktion muss daher dringend angeordnet werden, um eine Beweislage zu erbringen, ob der Tod von Blaschitz tatsächlich aus natürlicher Ursache erfolgt war oder ob aus einem unbekannten Grund jemand nachgeholfen haben könnte.

 

Nachtrag:

Für Wolfgang Blaschitz wurde mittlerweile eine Obduktion angeordnet und durchgeführt. Hierbei soll in der Gerichtsmedizin das Ableben aufgrund eines Herzinfarktes festgestellt worden sein.

https://kurier.at/chronik/wien/promi-anwalt-wurde-wegen-terroranschlags-obduziert/401090301

https://www.noen.at/niederoesterreich/chronik-gericht/obduktion-rechtsanwalt-blaschitz-starb-natuerlichen-todes-wiener-neustadt-ermittlung-niederoesterreich-tod-wolfgang-blaschitz-todesfall-232507861#

 

 

Sonntag
08
November 2020
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