Durch das Familiengericht im thüringischen Weimar wurde am 8. April 2021 das Urteil gefällt, dass ab sofort an zwei Schulen, auf welche sich das Verfahren bezogen hatte, die Maskenpflicht, Testpflicht und die Einhaltung eines Mindestabstands verboten sind und der Schulbetrieb aufrecht zu erhalten sei.
Wie in dem vergangenen Urteil in Wien ist auch hier die Begründung des Gerichts lesenswert und in seiner Nachvollziehbarkeit zu erfassen. Das Familiengericht begründete die Entscheidung ausführlicher als in Wien und begleitete das Urteil mit drei Gutachten von hochkarätigen Kapazitäten.
Hier das Urteil mit Begründung als PDF:
Und hier ein Artikel mit einer Zusammenfassung:
Wenig erstaunlich fand das Urteil in der gleichgeschalteten Medienlandschaft kaum Resonanz. Dem Bildungsministerium in Thüringen scheint das Urteil weitgehend gleichgültig zu sein, geht aber – vorsichtshalber – nicht inhaltlich darauf ein, sondern bezweifelt die Zuständigkeit des Gerichts.
https://www.n-tv.de/panorama/Weimarer-Maskenurteil-sorgt-fuer-Wirbel-article22483029.html
Dazu noch ein Artikel von Tobias Riegel, welcher auch auf das Urteil von Wien Bezug nimmt:
https://www.nachdenkseiten.de/?p=71509
Ansonsten haben sich die Regierungen in Deutschland und Österreich dazu entschlossen, weiterhin auf die Karte „Angst“ zu setzen und weitere verfassungsfeindliche „Maßnahmen“ zur Festigung eines „Corona-Regimes“ einer überwiegend devoten Bevölkerung aufzunötigen. Wenig überraschend wurde eben erst die Verlängerung des propagierten Heilmittels „Lockdown“ zumindest in Wien und Niederösterreich beschlossen. Bis zum 2. Mai soll andauern, um bis dahin noch möglichst viele Probanden für die aktuelle Versuchsreihe zu gewinnen. Wie es scheint, muss der Freiwilligkeit noch etwas nachgeholfen werden.
https://kurier.at/coronavirus/lockdown-bis-2-mai-in-wien-und-niederoesterreich/401349068