Im Artikel des FALTER von Florian Klenk geht es auch um die von der Gemeindeärztin Dagmar W. geschilderte Konfrontation mit Polizeibeamten aufgrund ihrer Obduktionsempfehlung, da für sie die Todesursache von Pilnacek nicht feststellbar gewesen war. Dr. W. hatte geschildert, wie sie daraufhin massiv von der Polizeiinspektorin Barbara S. behindert worden wäre.
Die Polizeiinspektorin bekommt für ihre gegenteilige Behauptung weitaus mehr Raum als für jene von Dr. Dagmar W., wobei die weiteren Behinderungen durch andere Beamte keine Erwähnung finden. (Die von Klenk eingestreuten Umstände wie die Ursache des tiefblauen Kopfes des Leichnams oder Aussagen von Innenminister Karner zur Ausbildung tun nichts zur Sache, sondern scheinen eher nur die Qualifikation der Gemeindeärztin untergraben zu wollen).
Unserer Ansicht nach sind die Aussagen von Dr. Dagmar W. glaubwürdig und konkret. Diese wurden erweitert auch im privaten Umfeld geäußert. Ihr fehlt auch das Motiv, um aufgrund ihrer Obduktionsempfehlung einen Konflikt mit den vor Ort befindlichen Polizisten zu provozieren. Im umgekehrten Fall erscheint die Situation eine andere, denn bekanntlich war die Polizei blitzschnell mit der Suizidthese zur Stelle und gleichzeitig mit ihren Ermittlungen alles andere als übermotiviert.
Hierzu unter anderem bei:
https://dunkelkammer.simplecast.com/episodes/251-der-fall-pilnacek-20-zwei-arzte-im-zeugenstand
Nächstes Thema ist im Artikel der Obduktionsbericht des Gerichtsmediziners Christian M., der seinen Befund erst am 21. November 2023 der Staatsanwaltschaft Krems hatte zukommen lassen. Hierin wird der Ertrinkungstod von Pilnacek festgestellt. Der Gerichtsmediziner hatte in den Lungen „Paltauf’sche Flecken“, im Magen einen „wässrigen Mageninhalt mit Dreischichtung“, eine „Entspeicherung der Milz sowie akute Blutstauung der inneren Organe“ entdeckt.
Warum hier auch die Feststellung von „wässrigen Darminhalt“ aufgeführt wird, erschließt sich allerdings nicht, weil es keinen Ertrinkungstod belegt. Es deutet eher auf eine Infektion von Magen und Damen hin. Außerdem hatte sich der Darm von Pilnacek entleert, was Klenk allerdings nicht erwähnt.
„Hinweise auf gewaltsames Festhalten oder Fixieren habe es nicht gegeben, ebenso keine Belege für ein Unter-Wasser-Drücken“, heißt es weiter, was in Anbetracht der bei Pilnaceks Leichnam auch auf der Rückseite des Körpers festgestellten Verletzungen eine sehr gewagte, wenn nicht unzulässige, weil unbewiesene Behauptung ist. Natürlich hatte es diese Hinweise gegeben, wie es auch Hinweise für ein theoretisches Sturzgeschehen gab. (Allerdings: ein mehrfaches oder „komplexes“ Sturzgeschehen, weil sich die Verletzungen mit einem einfachen Sturz nicht erklären lassen).
Nicht erwähnt wird in dem Artikel der Umstand, dass der Gerichtsmediziner sich an anderer Stelle in seinem Gutachten bei einigen festgestellten Verletzungen hatte nicht festlegen wollen. So bei jenen am Halsbereich und Schlüsselbein. Der Gerichtsmediziner mochte nicht ausschließen, dass diese Verletzungen durch „grobes Anfassen“ bei der Bergung der Leiche entstanden sein könnten. Eindeutig ist nichts.
Vor Gericht sagte Christian M.: „Der Leichnams Pilnaceks wies zwar Zeichen einer Gewalteinwirkung auf, aber die hätten sich eben mit dem Sturzgeschehen erklären lassen.“ Hätten und Können. Oder auch nicht, denn Spuren eines Sturzgeschehens hatten bekanntlich örtlich nicht festgestellt werden können. Offen ist auch die Frage, wie und wo die Schlammspuren an die Kleidung von Pilnacek gelangten.
Es wird noch haarsträubender: Klenk erzählt von der u. a. auf Algenanalysen spezialisierten Biochemikerin Brita L., welche im Knochenmark der Leiche von Pilnacek Kieselalgen gefunden haben will. Kieselalgen, die mit jenen aus dem Gewässer des Seitenarmes der Donau übereinstimmen würden. Daraus wurde „ein eindeutiger Hinweis auf Ertrinken im Auffindungsgewässer“ konstruiert.
Eine Knochenmarksuntersuchung wird im medizinischen Bereich aus den hier angeführten Gründen durchgeführt:
https://www.praktischarzt.de/untersuchungen/knochenmarkpunktion/
In Sachen Forensik werden Knochen und Knochenmark in der Kriminalistik untersucht, wenn der Verdacht einer (wenigstens mittelfristigen) Vergiftung besteht, beispielsweise durch das Gift Arsen oder durch ein Nuklearprodukt wie Strontium 90. In der Anthropologie wiederum können im historischen Kontext vorgenommene Untersuchungen an den Gebeinen auf gewisse Ernährungsgewohnheiten und eine räumliche Herkunft geschlossen werden.
Wir stellen uns die Frage, wie Bestandteile des Donauwassers – zum Beispiel Kieselalgen – beim Ertrinken, also durch Aufnahme in der Lunge und im Magen, beim und nach dem Eintreten des Todes noch schnell über eine Blutzirkulation bis ins Knochenmark gelangt sein soll, um sich dort abzulagern – innerhalb von Minuten.
Ärzte in unserem Umfeld halten einen derartigen Vorgang für unmöglich und damit auch die damit verknüpfte Behauptung für unhaltbar. Uns wurde mitgeteilt, dass sich stattdessen Spuren von Plankton aus Kieselalgen nach mehr oder minder regelmäßiger Einnahme bestimmter Nahrungsergänzungsmittel im Knochen/Knochenmark abgelagert haben könnten.
Ob die Biochemikerin Brita L., die auch als Sachverständige für die Justiz tätig ist, behauptet hatte, dass Pilnacek in dem Auffindegewässer ertrunken sei, bleibt unklar, so lange uns der originale Befund nicht vorliegt.
Klenk schlussfolgerte, dass Pilnacek noch gelebt hatte, als er ins Wasser gelangte, und nicht etwa tot hineingelegt wurde.
Dafür gibt es aber bislang ohnehin keine Hinweise. Sollte der Tod von Pilnacek tatsächlich durch Ertrinken im Seitenarm der Donau eingetreten sein, so bleiben sämtlich Umstände, die dazu geführt hatten, weiterhin unklar.




